In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse für die Anschaffung eines Treppenlifts zu erhalten. Die Höhe der Förderung hängt von verschiedenen Faktoren wie der individuellen Situation, dem Einkommen und der Art der Unterstützung ab. Hier sind die wichtigsten Optionen:
Wenn Sie oder eine Person in Ihrem Haushalt einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben, kann die Pflegekasse finanzielle Unterstützung gewähren:
Die KfW-Bank fördert den altersgerechten Umbau von Wohnraum, einschließlich der Installation von Treppenliften:
Menschen mit Behinderungen können Zuschüsse über die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX beantragen:
Wenn die Mobilitätseinschränkung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde, können Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherungen die Kosten übernehmen.
Falls die oben genannten Förderungen nicht ausreichen und keine Eigenmittel zur Verfügung stehen, können Sozialhilfeträger Unterstützung bieten:
Die Kosten für einen Treppenlift können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme medizinisch notwendig ist und ein ärztliches Attest vorliegt.
Vor der Anschaffung eines Treppenlifts ist es sinnvoll, sich umfassend beraten zu lassen, z. B. bei:
Die Anträge sollten immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, um die Fördermöglichkeiten optimal auszuschöpfen.